Das Zusammenleben der Gemeinde und Sünde
Angeregt durch Christof folgende Betrachtung von Matthäus 18,15 ff.:
Der vorangegangene Text behandelt das Problem, dass jemand die Kleinen (Kinder? Anfänger im Glauben? Schwache und Unsichere im Glauben an Gott?) im Glauben von Gott wegführt. Jesus Christus tadelt das auf’s Höchste (dem Täter am besten einen Mühlstein um den Hals legen und im Wasser ersäufen…).
Nach Vers 20 behandelt Jesus die Vergebung. Wie oft soll vergeben werden? „Siebzigmal siebenmal“ spricht Jesus. Eine mathematische Herausforderung wollte Er damit wohl weniger aufstellen, sondern vielmehr die Weite der Vergebung aufzeigen.
Nun zu Vers 15:
„Sündigt aber dein Bruder an dir, so geh hin und weise ihn zurecht zwischen dir und ihm allein. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder gewonnen.“ (V.15)
Bezieht sich das Sündigen auf die vorangegangenen Verse?
Dann müsste es um eine Sünde gehen, die mit der Verunsicherung eines Kleinen im Glauben zu tun hat.
Ebenso kann aber auch angenommen werden, dass es sich um eine Sünde im Allgemeinen handelt.
Muss sich die Sünde direkt auf den „Bruder“ (bzw. die „Schwester“) beziehen?
Nur, wenn man den späteren Handschriften folgt. Nach den früheren Handschriften geht es um die Sünde an sich – egal, gegen wen sie sich richtet. In Bezug zur Geschichte vom verlorenen Schaf (s.a. Text davor) ist eher den früheren Handschriften Recht zu geben (das verlorene Schaf hatte sich verirrt, ohne einem anderen Schaf damit schaden zu wollen).
Jesus spricht nun davon, dass jemand auf den Sünder zugeht und versucht, diesen zu überführen. Es geht um die Zurechtweisung unter vier Augen.
Das Ziel ist nicht die Verurteilung des anderen. Das hat Jesus u.a. in Mt 7,3 ff. klargestellt (achte auf den Balken im eigenen Auge, bevor Du den Splitter beim anderen ziehen willst).
Worum geht es dann?
Es geht um das verlorene Schaf (Verse 10 ff.). Ein Gläubiger, der sich „verirrt“ hat. Diesem geht der Hirte nach und sucht es, um es wieder zur Herde zu bringen. Daran hat Gott Freude.
Das Ziel des Hingehens und Redens muss also das „Gewinnen“ des anderen sein. Das gelingt nicht, wenn der Hingehende rechthaberisch ist oder Verurteilung im Herzen hat. Das gelingt nur, wenn er den anderen liebt. Denn nur der Liebende kann sich entsprechend Vers 13 freuen.
Wenn der andere Vergebung haben will, dann ist sie diesem nach Vers 22 ff. zu gewähren.
Nur, wenn sich auf dieser Ebene keine Lösung ergibt, dann ist wie folgt zu verfahren:
„Hört er nicht auf dich, so nimm noch einen oder zwei zu dir, damit jede Sache durch den Mund von zwei oder drei Zeugen bestätigt werde.“ (V.16)
Es wird davon ausgegangen, dass der „Hingegangene“ auch nach dem ersten Gespräch gewiss ist, dass der andere gesündigt hat. Der andere ist noch immer in der „Verirrung“. Der Suchtrupp wird verstärkt.
Nun wird die Angelegenheit öffentlicher. Es sind bis zu vier Personen in die Sache involviert. Es geht um „Zeugen“ und nicht um „Parteigenossen“.
Diese Öffentlichkeit kann dem Verirrten das Gewicht seiner Situation deutlich machen. Diese Öffentlichkeit kann aber auch eine potentielle Willkür des Hingegangenen entlarven. Die Zeugen dienen als Korrektiv.
Vielleicht stellt sich heraus, dass gar keine Sünde vorliegt. Vielleicht wird aber auch festgestellt, dass der Verirrte wirklich verirrt ist.
„Hört er auf die nicht, so sage es der Gemeinde. Hört er auch auf die Gemeinde nicht, so sei er für dich wie ein Heide und Zöllner.“ (V.17)
Jesus geht davon aus, dass der Verirrte wirklich verirrt ist.
Das Problem: Er lässt sich auch von den anderen beiden nicht überzeugen.
Jetzt soll die Sache der Gemeinde dargestellt werden.
Die Gemeinde stellt die größte Öffentlichkeit dar. Der Gemeinde wird zugetraut, sich ein realistisches Bild von der möglichen Sünde des anderen zu machen und die Situation angemessen zu beurteilen. Die Gemeinde als Ganzes ist aufgefordert, den Verirrten anzusprechen.
Man muss sich das im Bild vom „Verlorenen Schaf“ vorstellen:
Als würde eine Hunderterschaft die Wälder und Berge durchkämen, um zu dem verlorenen Schaf zu gelangen. Das sind Strapazen. Man denkt, dass es Besseres zu tun gäbe.
Aber nach Jesus scheint kaum etwas Besseres zu geben, als jemanden aus der Verlorenheit zu retten (Vers 14).
Wenn nun der Verirrte noch immer nicht hört, dann sei er für „dich“ wie ein Heide und Zöllner.
Nun – Jesus ging zu den Zöllnern, Sündern und Heiden, um sie zu gewinnen. Er ist nicht gegen sie, sondern absolut für sie.
Aber nicht, damit sie bleiben, wie sie sind, sondern damit sie durch die Beziehung zu Gott heil werden und eben nicht in der Krankheit der Sünde bleiben.
Ein „Heide und Zöllner“ zu sein, bedeutet demnach, dass diese Person nicht mehr zum Volk Gottes gehört. Das heißt nicht, dass man dieser Person nicht weiter nachgehen sollte. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Aber es heißt, dass diese Person nicht mehr wie ein Gottgläubiger behandelt werden kann.
Der Fehler liegt nicht an der Gemeinde. Der Fehler liegt bei dem, der nicht hören wollte. Chancen hatte er. Aber irgendwann gibt es eine Zäsur (so wie Jesus den reichen Jüngling letztlich auch gehen lässt, ohne ihm hinterherzulaufen, Mt 19,16 ff.).
„Wahrlich, ich sage euch: Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel gelöst sein.“ (V.18)
Jesus statuiert eine Vollmacht der Gemeinde. Was die Gemeinde auf Erden bindet oder löst, hat die entsprechenden Folgen in der himmlischen Dimension. Dabei kann es genügen, wenn zwei oder drei Christen diesen Beschluss fassen (Verse 19 f.).
Das Binden entspricht einem Verbotsbeschluss und das Lösen entspricht einer Erlaubnis.
In Bezug auf den Verirrten bedeutet das, dass eine Gruppe von Gottgläubigen diesem etwas verbieten oder erlauben kann.
Jesus führt dieses Binden und Lösen hier nicht weiter aus, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass Jesus der Gemeinde einen Spielraum zugesteht. Er traut der Gemeinde zu, den Verirrten angemessen zu behandeln.
Je nach Situation kann das bei dem Verirrten auf ein Mitarbeitsverbot hinauslaufen, auf die Einschränkung der Mitarbeit oder gar auf den Ausschluss aus der Gemeinde.
Die Verse 22 ff. machen deutlich, dass es nicht um ein dauerhaftes „Binden“ gehen muss, sondern dass bei der Bitte des Veirrrten um Vergebung die „Loslösung“ stattfinden soll.
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Die praktische Anwendung:
Bei der Übertragung von Mt 18,15 ff. kann es viele Stolperfallen geben.
o Die Motivation
Z.B., wenn es um die „Bestrafung“ des Verirrten gehen soll. Das passt nicht in den Kontext, da Jesus vielmehr darstellt, dass der Verlorene wieder gewonnen werden soll. Die „Hingehenden“ haben sich und ihre Motivation dahingehend zu überprüfen, ob sie wirklich in Liebe zu dem anderen handeln. Geht es also um die Bestrafung oder um das Gewinnen das anderen?
o Was ist Sünde?
Eine immer wiederkehrende Frage kann sein: Was ist denn Sünde?
Wir wissen: „Sünde“ bedeutet im biblischen Sinn „Zielverfehlung“. Jemand verfehlt also das Ziel, das Gott mit ihm hat. Damit schadet er sich selbst am meisten, denn die Sünde führt zum Tod und nicht zum ewigen Leben (Röm 6,23).
Woher wissen wir, welches Ziel Gott mit uns hat?
Dieses Ziel offenbart Gott vor allem in der Bibel (diese Ziele hier konkret aufzuführen, würde zu weit führen; aber kurz gesagt, ist das Ziel, dass der Mensch wieder zu dem wird, zu dem Gott ihn gedacht hat: er soll in das Ebenbild Gottes hineinwachsen). Um dieses Ziel zu erreichen, hat Gott Seinen Sohn Jesus Christus gesandt und ließ es zu, dass Jesus am Kreuz starb, um unsere Sünde zu entfernen. So können wir ohne Schuld in Beziehung zu Gott treten. Gottes weitere Weisungen in geistlicher, ethischer, moralischer Hinsicht zeigen uns die Richtung und die Art und Weise an, damit wir das Ziel erreichen.
Ein Verstoß gegen Seine Weisungen gefährdet damit das Wachstum zur Gottesebenbildlichkeit und ist somit als Zielverfehlung (Sünde) zu deklarieren. Das kann der Geiz sein, der Neid, der Stolz, der Hass, die Unversöhnlichkeit, der Diebstahl, die Unzucht, der Okkultismus, die Gier, der Mord, der Zank… die Sünde lauert überall und jeder von uns hat schon gesündigt und wird es wohl auch wieder tun (1.Joh 1,8).
o Wer hat nicht gesündigt?
Einwand:
„Wenn aber jeder sündigen kann und viele immer wieder sündigen, dann dürfte ja keiner mehr mitarbeiten bzw. alle müssten ausgeschlossen werden!“
Hier hilft das Bild vom verlorenen Schaf weiter:
Der Hirte ging nicht in der Herde umher, um herauszufinden, welches Schaf wohl „Verirrungstendenzen“ haben könnte. Zwar steht eine Schafherde relativ dicht beieinander, aber es kann durchaus sein, dass einzelne Schafe auch mal ein Schritte von der Herde wegtun, aber im Grunde noch immer in der Nähe der Herde sind. Der Hirte sieht sie noch und auf sein Zeichen kommen auch diese Schafe schnell wieder zusammen. Es kann also nicht darum gehen, auf jeden kleinen „Seitenschritt“ eines Schafes sofort zu reagieren.
Es geht um das:
Das verlorene Schaf war wirklich weit entfernt von der Herde.
Sprich: Es war offensichtlich, dass das Schaf vom Hirten getrennt war.
So sollten wir auch mit dem sündigenden Verhalten von Gemeindeleuten umgehen: Ich muss nicht sofort das „Gemeindekonzil“ bestellen, nur, weil jemand mal einen „Ausrutscher“ hatte. Ich muss vor allem nicht nach der Sünde anderer suchen.
Aber wenn es offensichtlich ist, dass ein Christ gesündigt hat und auf erste Anfragen oder Empfehlungen nicht anspricht, dann scheint er sich weit entfernt zu haben.
Dann wird der „Hingeh-Status“ aktiviert und die Weisung Jesu nach Mt 18,15 ff. wird relevant.
o Ungleiche Gewichtung von Sünden?
Diese Offensichtlichkeit führt in der Praxis üblicherweise dazu, dass vor allem manch sexuelle Sünden im Visier sind. Geiz ist längst nicht so offensichtlich wie das Zusammenziehen eines unverheirateten Paares. Stolz ist nicht so leicht zu sehen wie der lautstarke Streit zwischen Christen.
Mancher empfindet das als „ungerecht“, weil einige Sünden stärker betont zu sein scheinen als andere.
Aber wer so argumentiert, verkennt einiges:
1. Es gibt kein Recht im Unrecht.
D.h.: Wer an der eigenen Sünde festhält und sich beschwert, dass andere aber auch sündigen würden, hat noch nicht verstanden, dass es darum geht, ob er selbst den Tod oder das ewige Leben ernten wird. Wenn er auf die Sünden der anderen zeigen würde, um diesen zu helfen, dann mag das ehrenwert sein. Wenn er aber auf die Sünden anderer zeigt, um sich selbst nicht zu ändern, dann läuft was total schief.
2. Keiner hat den Auftrag, „Sündenspion“ zu sein.
Wir müssen nur das Offensichtliche behandeln. Ja, es mag sein, dass auch andere sündigen (konkret könnte die Frage hilfreich sein: „Welche Sünden eines anderen meinst Du denn?“). Aber die Sünden anderer kann ich nur behandeln, wenn ich von diesen weiß.
3. Gerade offensichtliche Sünden können auch viel ausrichten.
Es ist interessant, dass vor allem die Sünden im sexuellen Bereich, z.B. bei unverheirateten Paaren, offensichtlich sind. Das demonstriert, dass partnerschaftliche Beziehungen einen großen Einfluss für unsere Gesellschaft haben. Daran hängen die Eltern, die Geschwister, die Freunde, potentieller Nachwuchs, Steuerzahlungen, Rechte und Pflichten…
Gerade deshalb ist es umso wichtiger, eine gute Basis für solche Beziehungen zu legen und sich nach Gottes Weisungen zu richten.
o Gemeindeausschluss?
Eine letzte Überlegung ist die:
Wann muss man zum Gemeindeausschluss greifen?
Ich weiß es nicht. Eine pauschale Antwort finde ich dazu nicht.
Sicher bin ich mir nur darin:
Bevor ein Ausschluss stattfindet, müssen etliche Gespräche geführt und viele Gebete gesprochen worden sein. Wenn sich dennoch innerhalb einer gewissen Zeit nichts zum Guten bewegt, dann rückt der Ausschluss näher. Vorher könnte zu prüfen sein, ob eine Mitarbeit reduziert wird oder ganz untersagt wird (schließlich: was nutzt eine Mitarbeit, wenn sich der Mitarbeiter immer mehr von Gott entfernt? Die Gottesbeziehung ist wichtiger als die Gemeindemitarbeit!).
Zu beachten ist im Vergleich zur Geschichte vom verlorenen Schaf, dass das Schaf letztlich aus Eigeninitiative die Herde verlassen hat. D.h.: Ein Gemeindeausschluss verdeutlicht nur das, was der Verirrte selbst schon lebt! Der Gemeindeausschluss ist also keine Strafe, sondern nur ein Verdeutlichen der Situation des Verirrten.
Ferner: Ein Ausschluss kann dann angemessen sein, wenn der Gemeinde Schaden durch das Verhalten des Verirrten droht. Der Verirrte kann dazu beitragen, dass Schwächere im Glauben verunsichert werden und auf Abwege gebracht werden. Wenn das droht, muss die Gemeinde geschützt werden.
Deshalb schreibt Paulus in 1.Kor 5,11:
„Vielmehr habe ich euch geschrieben: Ihr sollt nichts mit einem zu schaffen haben, der sich Bruder nennen lässt und ist ein Unzüchtiger oder ein Geiziger oder ein Götzendiener oder ein Lästerer oder ein Trunkenbold oder ein Räuber; mit so einem sollt ihr auch nicht essen.“
Und dann in Vers 13 b:
„Verstoßt ihr den Bösen aus eurer Mitte!“
Eine scheinbar harte Konsequenz, die aber nur mit dem Wunsch der Rettung sinnvoll wird: „…damit der Geist gerettet werde am Tage des Herrn.“ (V.5 b)
Letztlich:
Manchmal hilft auch ein Blick in unsere Welt. Da gibt es Parteiausschlussverfahren. Vereinsmitglieder müssen Strafen zahlen. Schüler werden vor die Tür gestellt und Lehrer können „strafversetzt“ werden. Angestellte können abgemahnt und gekündigt werden. Wenn nicht wirklich ein Extremfall besteht, können die meisten mit solchen Geschehnissen konform gehen.
Ich habe den Eindruck, dass manche nur sehr gerne eine Ausnahme im Gemeindeleben machen würden…
Oktober 14, 2009 at 10:16
Boah, danke für die ausführliche Behandlung! Hilfreich für mich finde ich immer Testfragen: mit welcher inneren Haltung gehe ich an einen Sünder heran? Mit Wut, Richtgeist oder von oben herab? Dann läuft was schief. Wenn mir dagegen mein Herz schmerzt, weil ich Konsequenzen vor Augen führen muss, dann geht es in eine gute Richtung. Dazu: es geht immer um den ganzen Leib und dessen Schutz. Schütze ich einen Sünder durch Nichthandeln, mache ich mich gleichzeitig schuldig. Einmal am Leib selbst, weil dieser verletzt wird, aber auch an dem, der sich verfehlt hat, denn er riskiert seinen Glauben! Nichthandeln nimmt das in Kauf. Gemeindezucht ist dagegen immer der Wunsch nach Umkehr und Rückkehr und Reife des Glaubens beim Anderen, niemals aber Richten, Zorn, Arroganz o.ä.
Oktober 14, 2009 at 10:20
Ja, wirklich ausführlich, weil mich das Thema immer wieder herausfordert.
Finde Deinen Gedanken gut, dass das Nichthandeln letztlich üblere Folgen haben kann als das Handeln.
Danke!
Oktober 15, 2009 at 9:13
Mal eine Frage hinterher: Beim „Heiden und Zöllner“ schreibst Du, dass er nicht mehr wie ein Gottgläubiger behandelt werden kann (dem stimme ich zu). Das würde auch einen Ausschluss vom Abendmahl bedeuten, oder?
Wir beschäftigen uns in der Gemeinde seit Jahren ergebnislos mit der Frage, ob ein Ausschluss vom Abendmahl ein Mittel der Gemeindezucht sein kann…
Oktober 15, 2009 at 9:22
Aaahh, Ergänzung. Matthäus 18,20 gehört natürlich auch in diesen Kontext hinein und du hast ihn – äh – umschifft. Der wird ja immer gerne genommen, um allgemein zum Segen des gemeinschaftlichen Gebets was zu sagen. Aber ist vor allem in diesem Zusammenhang der Gemeindezucht. Auch wenn das jetzt ein geistliches Argument (und kein knallhart logisches mehr) ist: Jesus ist bei denen, die solch schwere Entscheidungen treffen müssen. Deswegen gibt es in Konfliktfällen vor aller Logik nur eins: beten und aus dem Geist heraus versuchen, Wege zu finden und Einsicht zu erhalten. Weisheit eben, die von Gott kommt.
@Rolf: Abendmahlsausschluss. Interessant. Noch keine Gedanken zu gemacht. Mache ich mal.
Oktober 15, 2009 at 10:34
@wegbegleiter:
Ja, Vers 20 – Du hast Recht. Er hängt mit der Vollmacht der Gemeinde zusammen bzw. denjenigen, die den entsprechenden Beschluss fassen. Interessant, dass er so oft für das Thema „Gebet“ herangezogen wird….
@curioustraveller:
Die Sache mit dem Abendmahl…
So ist meine aktuelle Erkenntnis:
1. Es gibt kein ausdrückliches Beispiel dafür, dass jemand vom Abendmahl ausgeschlossen wird.
2. Das Abendmahl ist vieles, aber eben auch Verkündigungs- und Gemeinschaftsmahl.
Der Tod Jesu und damit auch die Sündenvergebung wird von der Gemeinde verkündet.
3. Dem schließt sich die Überlegung an:
a) Wie ehrlich ist es, wenn jemand, der an der Sünde bewusst festhält und keine „Bußbewegungen“ hat, durch das Abendmahl die Sündenvergebung proklamiert?
Sündenvergebung gibt es beim Bekennen der Sünde und dem Lassen der Sünde.
Hier besteht ein deutlicher Zwiespalt.
b) Wie kann jemand an dem Gemeinschaftsmahl teilnehmen, das Ausdruck der Zusammengehörigkeit durch Jesus Christus ist, wenn diese Person tatsächlich „über alle Berge ist“ (s.a. das verlorene Schaf) und sich somit von Gott und der Gemeinde distanziert hat?
Keine Frage: Wenn jemand seine Sünde bekennen will und diese lässt, ist sofort wieder Raum für das Abendmahl gegeben. Aber alles wäre letztlich eine Verdrehung der Tatsachen.
In der Praxis gehört dazu wohl die ordentliche Lehre über das Abendmahl, auch im Zusammenhang mit dem obigen Fall.
Auch hier muss gelten, dass es im Kern nicht um ein Verbot für den Sünder geht („Du darfst nicht teilnehmen, weil Du böse bist…“), sondern um das Feststellen, dass sich die Person selber wegbewegt hat und ehrlicherweise einsehen sollte, dass eine Teilnahme am Abendmahl eine Lüge ist.
Ich denke, dass es auch hier wiederum nur um wirklich offensichtliche Sünden gehen kann, an denen der Betroffene nach wie vor festhält. Letztlich trägt der Einzelne Verantwortung vor Gott.
Jetzt dürfen nur nicht die Freude am Mahl vergessen…
Frieden!
Oktober 15, 2009 at 1:19
Klar, die Freude am Mahl darf man nicht vergessen. (Wobei die in vielen pietistisch geprägten Gemeinden erst mal grundsätzlich empfunden werden müsste…).
Für mich hat das Nachdenken über den Ausschluss vom Abendmahl zwei Seiten:
Zum einen hast Du recht: Es gibt dafür kein biblisches Vorbild. Und Paulus schreibt bei den häufig zitierten Worten aus 1.Kor 11 ausdrücklich, dass sich jeder selbst prüfen soll (und gibt die Verantwortung – zumindest zum großen Teil – an den Teilnehmer zurück). Ich weiß, dass es um Unwürdigkeit im Hinblick auf das Verhalten der Reichen und Bessergestellten in Korinth ging, trotzdem hat Paulus eben diese nicht vom Mahl ausgeschlossen, sondern aufgefordert, sich selbst zu prüfen und festzustellen, ob sie nicht mit der Teilnahme das Gericht Gottes auf sich laden.
Auf der anderen Seite sehe ich das, was du beschrieben hast: Wer an Sünde festhält und sich damit deutlich, wenn auch vielleicht unbewusst, von der Gemeinschaft distanziert, der praktiziert eine Farce bei der Teilnahme am Abendmahl. Darüber hinaus hat ein Verbot der Teilnahme durchaus noch einen gnädigen Aspekt, der Betreffende wird zunächst mal nur von der Abendmahlsgemeinschaft ausgeschlossen, und nicht (wie meistens im NT) direkt aus der Gemeinde.
Tja, wie gesagt, das hat zwei Seiten. Und ich finde es nicht leicht, da eine praktikable Lösung zu finden. Einstweilen legen wir Betroffenen aber tatsächlich den Verzicht aufs Abendmahl nahe, ohne irgendeine Form der Überwachung einzuführen. Die letztendliche Verantwortung liegt beim Einzelnen selbst. So sehe ich das, zumindest im Augenblick.