Verbot religiöser Symbole?

Pro berichtet, webnews, die eher bildhafte daily mail, und christian today:
Es soll wohl einen erneuten Gesetzes-Vorstoß innerhalb der EU geben, religiöse Symbole aus öffentlichen Räumen zu verbannen.
2005 soll das schon einmal versucht worden sein, scheiterte aber.
„Nicht aufgeben“ könnte das europäische Motto sein, sofern diese Meldung stimmt. „Wir kriegen die religiösen Symbole schon weg!“

Meine spontanen Recherchen haben noch keine wirklich zuverlässige „Erst-Quelle“ ausfindig gemacht, insofern ist abwarten angesagt (die Suchmaschine des EU-Internetauftritts ist für mich nicht sonderlich hilfreich).

Klar ist das:
Seit Jahren wird daran gearbeitet, im Rahmen der Antidiskriminierungsmaßnahmen eine relative Gleichheit zu schaffen.
Dass sich in diesem Bereich einiges bewegt, zeigen solche Treffen und solche Schlagzeilen.
Insoweit ist die „daily mail“-Nachricht nicht gänzlich falsch.

Ist nun Panik unter uns Religiösen angesagt?
Werden wir bald keine öffentlichen Gottesdienste mehr feiern dürfen, weil sich ein benachbarter Atheist am Kreuz auf dem Dach des Gemeindehauses stört oder weil am Sonntag-Morgen Lobpreismusik neben dem Kirchengebäude zu hören ist und der benachbarte Atheist sich dadurch bedrängt fühlt?

Zum einen:

Mal ganz ruhig bleiben!
Denn es ist wirklich fraglich, wie eine solche Richtlinie im Alltag Verwendung finden soll. Im Extremen: müsste nun auch das Kreuz als Modeschmuck verboten werden? Dürften noch Tannenbäume zu Weihnachten aufgestellt werden oder gelten sie dann wieder als heidnisches Symbol? Und was wird aus Esoterik-Schmuck, der ja auch was Religiöses an sich hat? Wie ist es mit dem neu erwachten Götter-Glauben der „Ich-wär’-so-gerne-ein-Germane“-Leute? Dürften Astrologen noch in Zeitungen ihre Inserate schalten?
Sachlich gesehen dürfte es eine Klagewelle geben, die Gerichte müssten handeln, es gäbe neue Gesetze, die all das oben Genannte regeln… die EU-Richtlinien würden „alltagstauglich“.
Und da sich Christen, Juden und Moslems ebenso auf die Antidiskriminierungsrichtlinien berufen dürften, könnten sich wunderbare Patt-Situationen ergeben.

Zum anderen:
Aber eben in diesen Patt-Situationen wird es zu Werteentscheidungen der Gerichte kommen müssen, denn es ist für einen Staat schlichtweg unmöglich, werteneutral aufzutreten. Es wird zu Abwägungsprozessen kommen: Zählt das Recht einer Religionsgemeinschaft auf Benutzung ihrer Symbole mehr oder der Wunsch eines Atheisten, solche Symbole nicht sehen zu müssen?
Ist es wichtiger, dass Religionsgemeinschaften in das öffentliche Leben eingebunden sind und damit auch öffentlich ihren Glauben bekennen dürfen oder ist es im Zeitalter der „EU-Aufklärung“ nicht zumutbar, Glaubensbekenntnisse abzuliefern, die nach Ansicht der EU-Vertreter auf einem überkommenen Weltbild beruhen (Stichwörter: „Evolution vs. ID“/ „Homosexualität als Sünde“/ „Rolle der Frau in den Religionen“/ „Gott mehr gehorchen als dem Staat“…)?

Wir werden sehen.

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