Kürzung von ALG II

Das Bundesarbeitsministerium ist nett.

Ich hatte ihnen einen Protestbrief geschrieben. Es ging gegen die ab 01.01.2008 vorgesehene Kürzung von ALG II-Bezügen, wenn ein ALG II-Empfänger mehrere Wochen Vollverpflegung im Krankenhaus „genießen“ darf.

Und sie haben geantwortet!

Inhaltlich wurde auf meine Argumente nicht wirklich Bezug genommen.
Dafür wurde die Gesetzeslage erklärt.
Naja – es bleibt eine nette Geste.

Dafür könnte es für ALG II-Empfänger erfolgsversprechend sein, gegen eine solche Kürzung zu klagen.
Eines der Argumente ist nämlich, dass die Versorgung im Krankenhaus keinen tauschbaren Marktwert darstellt. Zudem sei die Kürzungsregelung zu pauschal.

Diese Argumente sind sicherlich differenzierter, als diese (wirklich nachvollziehbare) These:
„Wie der Staat die Armen noch ärmer macht…“

Hier zwei hilfreiche Links zum Thema:
- gegen-hartz.de
- diakonie-portal.de

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One Comment on “Kürzung von ALG II”

  1. affilinews Says:

    Kürzung des Arbeitslosengeldes II ist auch bei Verletzung der Meldepflicht zulässig.

    Das Hessische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 05.11.2007 (Aktenzeichen: L 6 AS 279/07 ER) entschieden, dass eine Kürzung um bis zu 10 Prozent des Arbeitslosengeldes möglich ist, wenn der Meldepflicht ohne einen wichtigen Grund nicht nachgekommen wird.


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